Steuerberatung

Was ist ein Steuerberater?

Ein Steuerberater ist ein Dienstleistender, der freiberuflich tätig ist, also ähnlich einem Rechtsanwalt oder Arzt. Grundlage für seine Tätigkeit ist das Steuerberatungsgesetz. Es regelt auch die Voraussetzungen der Zulassung zum Steuerberater. In dem Gesetz und seinen Durchführungsverordnungen werden zudem Tätigkeiten aufgelistet, die ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern durchgeführt werden dürfen. Diese Beratungstätigkeiten nennt man Vorbehaltsaufgaben. Die Steuerberaterkammern sind die berufsständische Vertretung der Steuerberater in Deutschland. Diese wiederum sind in der Bundessteuerberaterkammer zusammengefasst.

Leitbild

Das Leitbild des steuerberatenden Berufsstandes kann man – entsprechend dem von der Bundessteuerberaterkammer verabschiedeten Selbstverständnis – wie folgt skizzieren: Steuerberater sind ein Organ der Steuerrechtspflege. Sie garantieren eine gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und tragen ein großes Maß an Verantwortung durch die Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ihrer Mandanten. Sie genießen eine besondere Vertrauensstellung.

Sie sind unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Im Interesse ihrer Mandanten – Privatperson, Unternehmer, Institution – verfolgen sie das Ziel einer optimalen Vertretung unter Förderung und Sicherung deren wirtschaftlichen Erfolges.

Zum Leistungsspektrum gehören u. a. die Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, die Steuerberatung, der steuerliche Rechtsschutz, Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten, betriebswirtschaftliche Beratung und die Durchführung von gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen.

Eine hohe Qualifikation, ständige Fortbildung und Qualitätsmanagement sind dabei selbstverständlich.

Tätigkeiten

Hauptaufgaben eines Steuerberaters sind eine vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung, Buchführungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Der Steuerberater überprüft sämtliche Steuerbescheide. Gibt es Streitfälle mit dem Finanzamt, so vertritt er seine Mandanten, gegebenenfalls auch vor dem Finanzgericht.

Steuerberater leisten also eine umfassende Hilfestellung in Steuerangelegenheiten. Sie vertreten ihre Mandanten in finanzgerichtlichen Prozessen und beraten in betriebswirtschaftlichen Fragen.

Aus dem Steuerberatungsgesetz lassen sich nachfolgend aufgeführte Aufgaben herausarbeiten:
– für Privatpersonen und Unternehmen: Erstellung von Steuererklärungen,
– für gewerbliche Mandanten: Buchhaltung,
– für freiberufliche Mandanten: Führung der Aufzeichnungen,
– für Arbeitgeber: Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
– für bilanzierende Mandanten: Erstellung von Jahresabschlüssen,
– für nichtbilanzierende Mandaten: Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung.

Der Steuerberater kann für seinen Mandanten übernehmen:
– die Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten,
– die Vertretung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit.

Er leistet Beratung im Hinblick auf
– die Steuergestaltung,
– unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fragen,
– das betrieblichen Rechnungswesen und das interne Kontrollsystem,
– Existenzgründung und Sanierung,
– Vermögensverwaltung und Vermögensplanung,
– Rating, Unterstützung bei Bankverhandlungen,
– sozialversicherungsrechtliche Fragen einschl. Vertretung vor den Sozialgerichten.

Er erstellt Gutachten.