Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (ESt) ist im Einkommenssteuergesetz verankert und zielt auf das Einkommen einer Person. Bemessungsgrundlage dieser Steuer ist das zu versteuernde Einkommen. Der Anteil der Einkommensteuer an den Gesamtsteuereinnahmen des Staates liegt durchschnittlich bei einem Drittel.

Formen der Einkommensteuer

Formen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer bzw die Abgeltungsteuer, die Bauabzugsteuer und die Aufsichtsratsteuer. Diese Steuern heißen auch Quellensteuern, weil sie direkt an der Quelle abgezogen werden.

Personengesellschaften

Personengesellschaften (zum Beispiel die OHG, KG oder GbR) unterfallen nicht der Einkommensteuer, wohl aber unterliegen die Gesellschafter einer Personengesellschaft mit ihrem Gewinnanteil der Einkommensteuer. Das Einkommen von Kapitalgesellschaften (etwa GmbH oder AG) unterliegt ebenfalls nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaftsteuer.

Steuersystem

Ordnet man die Einkommensteuer in das Steuersystem ein, so ist sie eine direkte Steuer, weil Identität zwischen Steuerzahler und Steuerträger besteht. Bei der Umsatzsteuer ist dies z.B. anders. Sie ist eine indirekte Steuer, da der Steuerzahler der Unternehmer und der Steuerträger der Endverbraucher ist. Unterscheidet man nach der Ertragshoheit, so ist die Einkommensteuer ein Gemeinschaftssteuer, da sie Bund, Ländern und Gemeinden zusteht. Verwaltet wird die Einkommensteuer von den örtlichen Landesfinanzbehörden, den Finanzämtern.