Buchführung
Unter Buchführung versteht man die mittels Zahlen vorgenommene, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung auf der Basis von Belegen. Sie spiegelt das Unternehmen in Zahlen wider und dient der Information des Unternehmers und Dritten, etwa Gläubigern oder Behörden.
Geschichte
Aufzeichnungen wirtschaftlicher Vorgänge gehören zu den ältesten Schriftstücken überhaupt. Das heute vorherrschende System der doppelten Buchführung wurde im Mittelalter in Italien entwickelt und ist seitdem weitgehend unverändert in Gebrauch.
Man unterteilt die Buchführung in Finanzbuchführung und Betriebsbuchführung.
Finanzbuchführung
Aus der Finanzbuchführung leitet man den Jahresabschluss (Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung) ab.
Betriebsbuchführung
Die Betriebsbuchführung dient hingegen der innerbetrieblichen und der Preiskalkulation.
Die Buchführung gehört zum betrieblichen Rechnungswesen. Dieses beinhaltet außer der Finanz- und Betriebsbuchführung noch die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie die Planungsrechnung, also die Voranschläge für künftige Einnahmen und Ausgaben.
Buchhaltung
In der Umgangssprache verwendet man für den Begriff Buchführung auch den der Buchhaltung.
Unter Buchhaltung wird aber oft nur die Organisationseinheit eines Unternehmens verstanden wird, in der die Buchführung durchgeführt wird.
Die Buchführung ist eine vom Gesetz, insbesondere dem HGB, angeordnete Berichterstattung. Mit der Buchführung müssen unter Umständen aber auch andere Rechnungslegungsvorschriften erfüllt werden. Zu nennen sind IFRS oder US-GAAP. Dann ist eine parallele Buchführung notwendig, aus der mehrere Abschlüsse nach den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften erstellt werden können.
Zweck
Zweck der Finanzbuchführung ist es, jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage und den Schuldenstand des Unternehmens zu haben. Wenigstens jährlich müssen die Vermögenslage und der Schuldenstand in der Bilanz dokumentiert und mit einem Inventar nachgewiesen werden.
Mit der Buchführung werden alle Vorgänge, die Vermögenswerte und Schulden verändern, aufgezeichnet und geordnet.
Es werden Ertrag und Aufwand festgehalten und mindestens einmal im Jahr in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenübergestellt.
Die Buchführung dient auch dazu, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, auf deren Grundlage die Finanzbehörden die Besteuerung des Unternehmens vornehmen, bereitzuhalten. Sie dient der Information für Behörden, Gerichte, Banken oder andere externe Adressaten in der gesetzlich geforderten Form.