Bilanz

Das Wort Bilanz leitet sich vom italienischen bilancia ab, was Balkenwage bedeutet. Im Lateinischen gibt es das Wort bilanx, was Doppelwaage bedeutet. Unter einer Bilanz versteht man eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts, etwa eines Unternehmens. Sie stellt Aktiva (Vermögen) und Passiva (Schulden) mit Hilfe von Konten gegenüber.

Teil des Jahresabschlusses

Eine Bilanz ist ein Teil eines Jahres- oder eines Zwischenabschlusses oder auch anderer Stichtagsanalysen eines Unternehmens. Gemeinsam mit der Gewinn- und Verlustrechnung zeigt sie den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens in der Vergangenheit auf. Eine Bilanz erstellt man auf einen Stichtag (Bilanzstichtag) hin. Eine Gewinn- und Verlustrechnung dagegen wird für einen Zeitraum erstellt. Betrachtet man eine Bilanz rechentechnisch, so lässt sie sich als die aus der Buchführung ermittelte, zusammengefasste und systematisch gegliederte Vermögensübersicht definieren. Man vergleicht die Endbestände der verschiedenen Aktiv- bzw. Passivkonten, vor allem das Kapitalkonto, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und hat auf diese Weise die Möglichkeit, die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zeitübergreifend aufzuzeigen und mit Hilfe der geführten Bücher nachzuvollziehen. Eine Bilanzierung heißt deshalb auch Betriebsvermögensvergleich.

Eine Bilanz soll drei Aufgaben gerecht werden:

Dokumentationsfunktion

Eine Bilanz dokumentiert das Vermögen des Unternehmens. Sie wird damit zu einem für das Handels- und Steuerrecht verbindlichen Rechenwerk über die vom Unternehmen getätigten Geschäfte. Eine Bilanz ist der formelle Abschluss der Buchführung.

Gewinnermittlungsfunktion

Indem man das Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem am Ende des Geschäftsjahres vergleicht und zugleich die Einlagen und Entnahmen berücksichtigt, ermittelt man den Gewinn oder Verlust eines Zeitraums. Eine Bilanz weist im Einzelnen das Zustandekommen des Gewinns bzw. Verlusts nach.

Informationsfunktion

Die Bilanz informiert den Kaufmann und gibt ihm so die Grundlage zur Unternehmenssteuerung. Sie informiert aber auch Gläubiger und dient so im weitesten Sinne ihrem Schutz. Diese kann in die Selbstinformation und die Drittinformation unterteilt werden. Ziel der Selbstinformation ist es, dem Kaufmann auf diesem Weg ein Instrument zur Steuerung des Unternehmens zu geben. Für interessierte Dritte (Gläubiger, potentielle Kreditgeber, Geschäftspartner, öffentliche Hand – z. B. Finanzamt, IHK, Sozialversicherungsträger – Arbeitnehmer) stellt die Bilanz ein Informationsinstrument bezüglich ihres zukünftigen Verhaltens gegenüber dem Unternehmen dar. Die Bilanz dient aus dieser Sicht im weiteren Sinne dem Gläubigerschutz.

Im weiteren Sinne, eher in der Umgangssprache, versteht man unter Bilanz den gesamten Jahresabschluss eines Unternehmens. Eine Bilanzanalyse ist folglich eine Beurteilung eines Unternehmens auf Grund seines Jahresabschlusses.